Notarielle Tätigkeiten

Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine Beurkundung oder Beglaubigung seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. Unsere Kanzlei verfügt über ein qualifiziertes Team, das Ihre Urkundengeschäfte zuverlässig und zügig abwickelt.

Für folgende Rechtsgeschäfte sind wir für Sie da:

  • Grundstückskaufverträge
  • Bestellung von Grundpfandrechten
  • Wohn- und Nießbrauchrechte
  • Teilungserklärungen
  • Bauträgerverträge
  • Überlassungsverträge von Immobilien
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenverträge
  • Adoptionsanträge
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Erbvertrag
  • Erbauseinandersetzung
  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Höferecht
Hier betreut Sie

Alexandra Kaltenbrunn Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Notarin